Impressum

Öffentliche Unternehmens- und Marketingwebsite · HEMMOS · Stand: 20.08.2026

Angaben gemäß § 5 DDG

HEMMOS ist ein Angebot der
Kuck mal Beratung und Vertrieb Gelbrecht OHG

Chausseebaum 10a
23795 Klein Rönnau
Deutschland

Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Vertretung

Die Gesellschaft wird vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Birgit Metzendorf, Malte Alexander Gelbrecht und Sören Gelbrecht.

Malte Alexander Gelbrecht und Sören Gelbrecht sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.

Kontakt

Registerangaben

Handelsregister: Amtsgericht Kiel
Registernummer: HRA 768 SE

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Nach aktueller Founder-Bestätigung besitzt die Gesellschaft derzeit keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, die veröffentlicht werden könnte. Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO ist in den geprüften Unternehmensunterlagen nicht belegt und wird daher nicht angegeben.

§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG verlangt die Angabe nur, soweit der Anbieter eine entsprechende USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer besitzt. Historische oder formatungeeignete Nummern werden nicht veröffentlicht.

Redaktionell verantwortlich

Soweit eine Angabe zur redaktionellen Verantwortung erforderlich ist:

Malte Gelbrecht
Chausseebaum 10a
23795 Klein Rönnau
Deutschland

Hinweis zur Website

Diese Website stellt HEMMOS als Marke und Produkt vor. Sie ist von den eingeloggten Gastgeber- und Gästeoberflächen der HEMMOS Produktplattform getrennt. Verbindliche Produktleistungen ergeben sich aus den jeweils für die Produktnutzung geltenden Bedingungen.

Verbraucherstreitbeilegung

Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform nach der früheren Verordnung (EU) Nr. 524/2013 ist gemäß Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20.07.2025 eingestellt. Ein Verweis auf diese Plattform erfolgt daher nicht.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Eine Teilnahme wird derzeit nicht erklärt. Ein Hinweis auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG entfällt daher.

Ob die Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG greift, hängt unter anderem davon ab, ob am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres mehr als zehn Personen beschäftigt waren (§ 36 Abs. 3 VSBG). Die Beschäftigtenzahl ist intern nicht als dauerhaft belegter Fakt hinterlegt. Eine pauschale Betriebsgrößenangabe wird hier nicht erfunden.

Rechtsgrundlagen

Arbeitsgrundlage (Stand 20.08.2026): § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG); Verordnung (EU) 2024/3228. Quellen: gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html; gesetze-im-internet.de/vsbg/__36.html. Dies ist keine anwaltliche Prüfung.